Osteopathie
Kosten und Krankenkasse

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung richten sich nach dem individuellen Befund des Patienten und sind somit abhängig von der Diagnose und den zu behandelnden funktionellen Störungen (Dysfunktionen).

In etwa können – je nach Behandlungsspektrum und davon abhängige Behandlungszeit (30-60 Min.) – bei Kindern zwischen € 70,- bis 80,- und bei Kindern ab 12 Jahren sowie Erwachsenen zwischen € 120,- und 170,- liquidiert werden.

Auf besonderen Wunsch kümmern wir uns auch um Ihre Ergonomie am Arbeitsplatz, geben Tips für Ihre sportliche Betätigung, beraten Sie bezüglich Ihrer alltäglichen Belastung und Ihres Schlafverhaltens. Dies geschieht im Rahmen einer persönlichen Betreuung und kostet 199,-€. Sollten mehrere Personen gleichzeitig betreut werden, wird Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreitet.

Für weitere Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Osteopathie
Erstattung / Zuschüsse der Krankenkassen und Abrechnung

Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab. Wir empfehlen daher, sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse darüber direkt zu informieren. Da der Beruf des Osteopathen in Deutschland gesetzlich nicht einheitlich geregelt ist, existieren keine gesetzlichen Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern, wodurch die Erstattungshöhe variieren kann. Grundsätzlich ist jedoch die Osteopathie von der Beihilfefähigkeit nicht ausgeschlossen.

Patienten, die privat und gesetzlich krankenversichert sind, erhalten die Abrechnung gemäß des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).
Das Verzeichniss ist hier einzusehen: (PDF GebüH im Anhang)

Download PDF-Datei: GebüH

Inzwischen bezuschussen bereits auch viele gesetzlichen Krankenkassen osteopathische Leistungen – die Höhe variiert hier meistens zwischen € 30,- und € 80,-. Manche Krankenkassen führen bezüglich der Bezuschussung sogenannte Therapeutenlisten. Die Kriterien hierfür sind jedoch willkürlich und unterliegen keinen einheitlichen gesetzlichen Regelungen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter: http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html (ohne Gewähr).

Osteopathie
Behandlungsablauf / Ersttermin

Wenn Sie die Praxis im Wartebereich betreten, werden Sie keine Rezeption antreffen. Bitte nehmen Sie in Ruhe Platz und warten bis Sie in Empfang genommen werden. Für Säuglinge/Mütter: Bitte bringen Sie Ihren Mutterpass und U-Heft mit.

Patienten, die zum ersten Mal erscheinen, bitten wir aktuelle Artzberichte sowie ggfs. bildgebende Verfahren wie Röntgenbilder (nicht älter als ein Jahr) mitzubringen. Im Wartebereich finden Sie unsere AGB der Praxis „DIE OSTEOPATHEN PRAXIS“ mit der Bitte um Durchsicht und Unterschrift, nachdem evtl. Fragen hierzu mit uns geklärt sind.

Nach einer ausführlichen Anamnese bezüglich Ihres Anliegens und der Enstehung Ihrer Beschwerden sowie Ihrer Krankheitsgeschichte erfolgt eine körperliche Untersuchung, welche ausschließlich mit den Händen durchgeführt wird. Anschließend erfolgt die Behandlung.

Die Rechnungstellung erfolgt stets unmittelbar nach der Behandlung und im Beisein des Patienten. Abgerechnet wird nach Leistung, nicht nach der dafür benötigten Zeit. Die Rechnung wird dabei so transparent gestaltet, sodass Sie für den Patienten gemäß des § 630 BGB nachvollziehbar ist. Die Bezahlung erfolgt anschließend in bar, per EC-Karte/Girocard (keine Kreditkarten) oder per Überweisung.